Im Falle eines Falles
Ein Unfall hat sich ereignet. Der Verletzte wurde ärztlich versorgt. Doch was nun? Ein meldepflichtiger Unfall (mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit) ist der Berufsgenossenschaft unverzüglich anzuzeigen.
Über tödliche Unfälle, sowie Unfälle bei denen mehr als 2 Personen verletzt werden, ist die Berufsgenossenschaft darüber hinaus sofort telefonisch zu unterrichten. Außerdem müssen bei schweren Unfällen die Gewerbeaufsicht und bei tödlichen Unfällen auch die Polizei benachrichtigt werden.
Für die Meldung von Unfällen steht unseren Kunden aus der Fleischwirtschaft ein exklusiver Service zur Verfügung: Die Online-Unfallanzeige im Extranet der BGN - Bereich Fleischwirtschaft.
Mit Hilfe unseres Assistenten zum Ausfüllen der Unfallanzeige können Sie bequem Ihre Unfallmeldung bearbeiten und übermitteln. Automatisch werden nur die für Sie relevanten Fragen gestellt, unwichtige Fragen werden ausgefiltert. Plausibilitätsabfragen erleichtern Ihnen das Ausfüllen und ersparen Ihnen zeitraubende Nachfragen. Zusatzfragebögen, die wir Ihnen früher per Post zuschicken mussten, sind jetzt bereits im System integriert.
Für das Einloggen in das Extranet der BGN - Bereich Fleischwirtschaft benötigen Sie einen persönlichen Zugangscode. Sofern Sie noch keinen persönlichen Zugangscode haben, können Sie diesen hier anfordern. Oder rufen Sie uns an unter 06131/785347.
Die Unfallanzeige liegt auch als PDF vor. Falls Sie den Acrobat Reader installiert haben, wird die Datei direkt in Ihrem Browser geöffnet. Sie haben die Möglichkeit, das Formular auszudrucken.
- Formular Unfallanzeige [PDF-Datei 59 KB]
