Informationen zum Mess-Service der BGN
In vielen Situationen des betrieblichen Alltags müssen Arbeitsplätze und Einrichtungen beurteilt werden.
Dabei reicht die subjektive Einschätzung oftmals nicht aus und es fehlt auch häufig die Erfahrung. Manches kann eben nur durch Messungen objektiv bewertet werden (z.B. der Lärmpegel) und in einigen Fällen sind die Messungen sogar vorgeschrieben, beispielsweise zur Überprüfung der Einhaltung von Grenzwerten.
Ebenso kommt es vor, dass Sie als Käufer einer neuen Anlage oder nach Erhalt einer erbrachten Leistung nicht sicher sind, ob diese auch wirklich den erforderlichen Ansprüchen genügt. Um dann beispielsweise festzustellen, ob die Oberfläche des neuen Bodenbelages nicht zu glatt ist und der Fußboden ordnungsgemäß verlegt wurde, werden neutrale Stellungnahmen benötigt, die nur mit Hilfe von Messungen möglich sind.
Die BGN ist Ihnen behilflich und bietet an, verschiedene Messungen vor Ort durchzuführen. Diese sind in der Regel für die Mitgliedsbetriebe kostenlos. Hierzu gehören unter anderem:
- Lärmmessungen
- Gefahrstoffmessungen
- Fußbodenmessungen
- Beleuchtungsmessungen
- Klimamessungen
- Sondermessungen auf Anfrage
Eine individuelle Beratung zu den einzelnen Maßnahmen gibt Ihnen gerne und kostenlos unsere Aufsichtsperson in Ihrer Nähe.