Zuschlagsverfahren der BGN, Bereich Fleischwirtschaft
Das Zuschlagsverfahren dient als zusätzlicher Anreiz zur verstärkten Prävention für Unternehmen, die über einen längeren Zeitraum (mindestens fünf Jahre) eine Eigenbelastung haben, welche über der Durchschnittsbelastung aller bei der BGN im Bereich der Fleischwirtschaft versicherten Unternehmen liegt und damit keinen Nachlass erzielt haben.
Das Unternehmen erhält im betreffenden Umlagejahr einen Zuschlag von 10% des BG-Beitrages.

