Zusatzversicherung für bestimmte Personengruppen aus der Fleischwirtschaft
Für die Berechnung der Beiträge und der Barleistungen im Versicherungsfall gilt für Unternehmer die Mindestpflichtversicherungssumme ( siehe Tabelle).
Dies gilt auch für
- Gesellschafter von Personengesellschaften
- Komplementäre und
- Ehegatten bzw. Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) der Unternehmer, sofern diese nicht aufgrund eines Ehegattenarbeitsvertrages gegen Arbeitsentgelt tätig sind.
Für die genannten Personen besteht die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung bis zu einem Höchstbetrag von € 72.000,00 abzuschließen. Die Zusatzversicherung wird wirksam mit dem Tag nach Eingang der schriftlichen Anmeldung bei der BGN.
Mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung steigern Sie Ihre Geldleistungen im folgenden Rahmen:
Versicherungs- | Verletztengeld | Monatliche Rente | Witwen- bzw. | Waisenrente | Jahresbeitrag | |||
20% | 100% | 30% | 40% | Halbwaise | Vollwaise | |||
40.000,- 50.000,- 60.000,- 72.000,- 84.000,- |
88,89 111,11 133,33 160,00 186,67 |
444,44 555,56 666,67 800,00 933,33 |
2.222,22 2.777,78 3.333,33 4.000,00 4.666,67 |
1.000,00 1.250,00 1.500,00 1.800,00 2.100,00 |
1.333,33 1.666,67 2.000,00 2.400,00 2.800,00 |
666,67 833,33 1.000,00 1.200,00 1.400,00 |
1.000,00 1.250,00 1.500,00 1.800,00 2.100,00 |
487,94 609,93 731,92 878,30 1.024,68 |
Weitergehende Informationen finden Sie auf den Seiten des
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV).
Die Zusatzversicherung können Sie jederzeit schriftlich beantragen.Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an (06131/785358) oder schicken Sie uns eine E-mail.
- Antrag Zusatzversicherung [PDF-Datei 4 KB]