
Mitgliedschaft und Beitrag
Mitgliedschaft
Zuständigkeit
Die BGN ist der zuständige Unfallversicherungsträger für alle fleischwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland. Hierzu gehören z. B. Fleischereien, Fleischwarenfabriken, Geflügelschlachtereien sowie Ausbein- und Zerlegebetriebe. Die Satzung der BGN enthält in § 3 Abs. 1 Ziffer 21 eine detaillierte, nicht abschließende Aufstellung der fleischwirtschaftlichen Betriebe, für die die BGN sachlich zuständig ist.
Die BGN hat, soweit es den Bereich der Fleischwirtschaft betrifft, mit den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften unter strikter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen eine Zuständigkeitsvereinbarung für landwirtschaftliche Selbstvermarkter geschlossen, durch die Abgrenzungsprobleme geregelt werden.
- Zuständigkeitsvereinbarung [PDF-Datei 1.473 KB]
- Lohnnachweis 2011 [PDF-Datei - 52 kB]
- Betriebsanmeldefragebogen [PDF-Datei - 45 kB]
- Betriebsabmeldefragebogen [PDF-Datei - 17 kB]
