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Mitgliedschaft

Mitgliedschaft und Beitrag

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Zuständigkeit
 
Die BGN ist der zuständige Unfallversicherungsträger für alle fleischwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland. Hierzu gehören z. B. Fleischereien, Fleischwarenfabriken, Geflügelschlachtereien sowie Ausbein- und Zerlegebetriebe. Die Satzung der BGN enthält in § 3 Abs. 1 Ziffer 21 eine detaillierte, nicht abschließende Aufstellung der fleischwirtschaftlichen Betriebe, für die die BGN sachlich zuständig ist.

Die BGN hat, soweit es den Bereich der Fleischwirtschaft betrifft, mit den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften unter strikter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen eine Zuständigkeitsvereinbarung für landwirtschaftliche Selbstvermarkter geschlossen, durch die Abgrenzungsprobleme geregelt werden.

Unfallmeldung

Arbeits- und Wegeunfall
Ein Unfall ist geschehen - Was ist zu tun?

Maschinen- und Anlagensicherheit

Mit sicheren Maschinen sicher arbeiten
Der Einsatz von Maschinen ist mit der Fleischwirtschaft untrennbar verbunden.

Qualifizierung

Ausbildungszentrum BGN Reinhardsbrunn
Arbeits- und Gesundheitsschutz zum Anfassen

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Medienverzeichnis Arbeitssicherheit
Bestellung von Informationsmaterial für Mitglieder.

Aufsichtspersonen

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Kontakt und Info

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Bezirksverwaltung Mainz Bereich Fleischwirtschaft

Lortzingstraße 2
55127 Mainz

Telefon: 06131/785-0
Telefax: 06131/785-340

Geschäftsbereich Prävention Mainz

Abteilung Fleischwirtschaft

Telefon: 06131/785-389
Telefax: 06131/785-342

Rehabilitation

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