Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG): Neue Lastenverteilung
Durch das UVMG wurde das bisherige Lastenausgleichsverfahren durch eine neue Lastenverteilung ersetzt. Hintergrund der Änderung ist die Einschätzung des Gesetzgebers, wonach das bisherige System nur bei übermäßigen Renten- oder Entschädigungslasten einsetzte und die Strukturänderungen in der Wirtschaft, wie z.B. im Baugewerbe, nur unzureichend berücksichtigt wurden. Der Gesetzgeber möchte damit eine erweiterte Umverteilung erreichen, die bei größeren Strukturänderungen in einer Wirtschaftsbranche einsetzt. Die neue Regelung greift jedoch nicht sofort in vollem Umfang. Für die Umlagejahre 2008 bis 2013 sind Übergangsregelungen vorgesehen. Während dieser Übergangszeiten wird der alte Lastenausgleich schrittweise verringert, währenddessen die neue Lastenverteilung schrittweise erhöht wird:
| Jahr | Alt | Neu |
| 2008 | 85% | 15% |
| 2009 | 70% | 30% |
| 2010 | 55% | 45% |
| 2011 | 40% | 60% |
| 2012 | 25% | 75% |
| 2013 | 10% | 90% |
| 2014 | 0% | 100% |
Zukünftig trägt jede Berufsgenossenschaft nur noch die Lasten, die ihrer aktuellen Gefährdung entsprechen. Maßstab der aktuellen Gefährdung sind die neuen Renten auf Grund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit. Die darüber hinausgehende Rentenbelastung aus zurückliegenden Jahren, die sogenannten Überaltlast, wird solidarisch von allen Berufsgenossenschaften getragen.
Dreißig Prozent dieser Überaltlast werden nach Neurenten verteilt, wobei jede Berufsgenossenschaft zusätzlich einen Betrag trägt, der ihrem prozentualen Anteil an den gesamten Neurenten aller Berufsgenossenschaften entspricht.
Siebzig Prozent dieser Überaltlast werden nach Entgelten verteilt, wobei jede Berufsgenossenschaft zusätzlich einen Betrag trägt, der ihrem prozentualen Anteil an den gesamten Entgelten aller Berufsgenossenschaften entspricht. Bei der Berücksichtigung der Entgelte erhält jedes Unternehmen einen Freibetrag von € 189.000,00, der bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt bleibt.
Sofern Sie noch Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich an uns unter der Rufnummer 06131/785-245.
Zurück

