Lohnnachweis
Mit dem Lohnnachweis fragt die BGN die jährlichen Bruttoarbeitsentgelte im Unternehmen ab. Die Lohnsummen bilden neben der Gefahrklasse die Grundlage für die Beitragsberechnung. Die BGN verschickt im Dezember ein Lohnnachweisformular an ihre Mitglieder. Seit Dezember 2001 können die fleischwirtschaftlichen Betriebe den Lohnnachweis im Extranet erstellen und elektronisch übermitteln.
- Vordruck zum Lohnnachweis [PDF-Datei 148 KB]