Beitragsnachlassverfahren der BGN, Bereich Fleischwirtschaft
Beitragsnachlassverfahren Handeln Sie in Ihrem Unternehmen kostenbewusst? Wollen Sie Ihre Lohnnebenkosten senken?
Der Kostendruck auf die Unternehmen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Wir leisten einen Beitrag dazu, die Lohnnebenkosten zu senken. Durch finanzielle Anreize soll die Bereitschaft zur Intensivierung von Unfallverhütungsmaßnahmen gefördert werden. Die Unternehmen stehen im Wettbewerb. Dies gilt auch für die Sicherheit. Wer in puncto Arbeitssicherheit besser ist als sein Mitbewerber, soll daher einen Bonus erhalten. Noch mehr als dieser finanzielle Anreiz sind es jedoch die Einsparungen betrieblicher Ausfallkosten, die durch eine Minimierung des Unfallgeschehens erreicht werden können und letztlich auch zur Senkung der Lohnnebenkosten führen.
Wie funktioniert das?
Verfahrensrelevante Unfälle
Bei dem Verfahren wird jeder meldepflichtige (mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit) und erstmals berentete Arbeitsunfall einbezogen.
Ausgeschlossen sind jedoch:
- Berufskrankheiten,
- Wegeunfälle
- Unfälle, die durch höhere Gewalt verursacht werden,
- Unfälle, die ausschließlich von Personen verursacht werden, die nicht zum Unternehmen gehören.
Punktesystem
Das Verfahren berücksichtigt mittels Punktwerten sowohl die Aufwendungen als auch die Schwere jedes einzelnen Unfalles:
* Belastungspunkte nach Aufwendungen: | ![]() | ||
Aufwendungsgruppe in € | Punktwerte | ||
| 1 2 3 4 5 8 12 16 20 25 50 |
Investition in die Arbeitssicherheit zahlen sich aus. Jeder Unfall, der vermieden wird, trägt mit dazu bei, die Lohnnebenkosten zu senken. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr betriebliches Unfallgeschehen zu senken!
Unsere Spezialisten auf dem Gebiet der Prävention helfen Ihnen gerne dabei. Setzen Sie sich mit der zuständigen Aufsichtsperson in Verbindung.