Gefahrtarif
Auch nach der Fusion zum 01.01.2011 gibt es wegen bestehender Regelungen im Fusionsvertrag und der Satzung der BGN für die Betriebe der Fleischwirtschaft einen separaten Gefahrtarif. Ab 01.01.2013 ist ein neuer Gefahrtarif für die Fleischwirtschaft in Kraft getreten.
Die Beiträge werden nach dem Grad der Unfallgefahr in den Unternehmen abgestuft. Hierzu wurde ein Gefahrtarif entwickelt, in dem den versicherten Gewerbszweigen Gefahrklassen zugeordnet sind. Die Gefahrklasse drückt somit das Gefährdungsrisiko innerhalb der Versichertengemeinschaft aus.
Der Gefahrtarif der BGN, Bereich Fleischwirtschaft besteht aus 4 Tarifstellen. Fremdartige Nebenunternehmen, wie z. B. Lebensmittelmärkte, werden nach dem Beitragssatz der eigentlich zuständigen Berufsgenossenschaft veranlagt. Dies führt z. B. bei einem Lebensmitteleinzelhandel dazu, dass sich im Vergleich zu der für Fleischereien gültigen Gefahrklasse 5,02 eine Gefahrklasse von 3,01 ergibt.
- Gefahrtarif [PDF-Datei 888 KB]

