Beitragsbescheid
Erläuterungen zum Beitragsbescheid:

1
BG-Beitrag
Der BG-Beitrag errechnet sich aus der Bruttolohnsumme, der Gefahrklasse sowie dem Beitragsfuß. Die entsprechenden Werte sind aus der detaillierten Berechnung auf der Rückseite des Beitragsbescheides ersichtlich.
2
Lastenverteilung
Die Lastenverteilung wurde mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz erstmals in 2008 eingeführt und soll für einen gerechten Ausgleich der Berufsgenossenschaften untereinander sorgen.
3
Prämienverfahren
Das Prämienverfahren honoriert Präventionsmaßnahmen, die deutlich über den Mindeststandard der Unfallverhütungsvorschriften hinausgehen. Die Höchstprämie beträgt fünf Prozent des BG-Beitrages.
4
Beitragsnachlass und Rabatt sowie Zuschlag
Einen Beitragsnachlass erhalten diejenigen Unternehmen der Fleischwirtschaft, die besser sind als der Durchschnitt. Hierbei werden die Unfälle nach Kosten und Schwere sowie Dauer der Arbeitsunfähigkeit mit entsprechenden Punktwerten belastet.
Zusätzlich werden die langfristigen Bemühungen der Präventionsarbeit mit einer Rückvergütung bis zu fünf Prozent des BG-Beitrages belohnt. Maßgeblich sind die Nachlassprozentsätze der letzten fünf Jahre. Zehn Prozent der so ermittelten Summe ergeben den Beitragsrabatt.
Schließlich erhalten seit 01.01.2009 Betriebe, die innerhalb der letzten fünf Umlagen aufgrund eines überdurchschnittlich hohen Unfallgeschehens keinen Nachlass erzielten, einen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent des BG-Beitrages.
5
Gezahlte Vorschüsse
Hier werden die bereits auf den Beitrag gezahlten Vorschüsse aufgeführt und angerechnet.
6
Rückstand / Guthaben
Unter der Rubrik „Rückstand“ wird der Betrag aufgeführt, der neben dem neu festgesetzten Beitrag offen ist. Sofern das Beitragskonto neben dem neu festgesetzten Beitrag Guthaben auswies, werden diese hier angegeben.
7
Überweisungsbetrag
Die Fälligkeit für diesen Betrag ist im Beitragsbescheid angegeben (s. Ziffer 7a). Bei Teilnehmern am Lastschriftverfahren wird der Betrag abgebucht. Die Lastschriftteilnahme ist ausschließlich auf dem Schriftwege per Post oder per Fax (06131/785-751) zu erklären.
8
Vorschussbescheid
Aufgrund der Werte des Beitrages des Vorjahres werden insgesamt drei Vorschussraten auf den voraussichtlichen Beitrag des laufenden Jahres festgesetzt, die zum 15.08. und 15.11. des laufenden und 15.02. des Folgejahres fällig sind. Sie betragen jeweils 28 Prozent des festgesetzten Beitrages (BG-Beitrag und Lastenverteilung).
9
Angaben hinsichtlich des zuständigen Mitarbeiters der BGN, Bereich Fleischwirtschaft.

