
Pflichtversicherung für Unternehmer endet
Die BGN-Pflichtversicherung für Unternehmer und Ehe- und Lebenspartner in der Fleischbranche endet am 31.12.2018. Auf die bewährte und leistungsstarke Absicherung bei Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit muss künftig aber niemand verzichten.
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Ab 2019: Der neue Gefahrtarif der BGN
Die Vertreterversammlung der BGN hat im Juni 2018 neue, moderne Konditionen für die zukünftige Berechnung des BGN-Beitrags beschlossen. Dazu gehören der neu geordnete Gefahrtarif sowie ein neues Rabattsystem (link BAV), die beide am 1.1.2019 in Kraft treten werden. Die Neuordnung des Gefahrtarifs der BGN schafft mehr Gerechtigkeit.
Das neue Beitragsausgleichsverfahren der BGN
Berufsgenossenschaften können Zuschläge erheben oder Nachlässe auf den Beitrag gewähren. In den Grundzügen funktioniert das neue Rabattsystem ähnlich der KFZ-Versicherung: Je länger unfallfrei gefahren wird, desto höher der Schadenfreiheitsrabatt - und so niedriger der Beitrag.
Lohnnachweis digital
Neues UV-Meldeverfahren ab 2017 Ab 1.1.2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung – zunächst mit einer zweijährigen Übergangsphase – durch das neue UV-Meldeverfahren mit dem digitalen Lohnnachweis abgelöst.